AGB · Transportunternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportunternehmen
- Fassung
- 1.0
- In Kraft seit
- Zuletzt geändert
- Prüfsumme des Textes (SHA-256)
f6b8bdf4080d20ac…
1. Anbieter, Geltungsbereich und Sprache
- Anbieter der Plattform „Bexongo“ ist Bexongo Technologies, Einzelunternehmen, Inhaber Sadi Mammadli, Teutonenstraße 19, 51149 Köln, Deutschland („Bexongo“).
- Diese AGB gelten zusätzlich zu den Fahrer-AGB, wenn ein Fahrerkonto ein Transportunternehmen erfasst, Dispositionssitze anlegt oder weitere Fahrerkonten zuordnet. Der Kontoinhaber nimmt sie mit Vertretungsmacht für das Unternehmen an.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung.
2. Unternehmereigenschaft und Vertretung
Der Unternehmensinhaber bestätigt gewerbliche Tätigkeit, Vertretungsbefugnis und die Richtigkeit aller Register-, Steuer- und Kontaktdaten. Falsche oder nicht aktualisierte Angaben berechtigen Bexongo zur Ablehnung, Einschränkung, Sperrung oder Kündigung. Das Unternehmen ersetzt Bexongo den durch eine schuldhafte Falschangabe verursachten Schaden; zwingende Rechte bleiben unberührt.
3. Unternehmens- und Dokumentenprüfung
- Für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen können insbesondere Gewerbeanmeldung oder aktueller Registerauszug (soweit eingetragen), Identitäts- und Vertretungsnachweis, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gemeinschaftslizenz oder nationale Güterkraftverkehrserlaubnis (soweit erforderlich), Nachweis der Verkehrshaftungsversicherung, Fahrzeugpapiere sowie Führerschein- und Qualifikationsnachweise verlangt werden. Die jeweils für Geschäftsmodell, Fahrzeug und Fahrt erforderlichen Unterlagen werden im Konto angezeigt.
- Bexongo dokumentiert, ob Angaben in den eingereichten Unterlagen lesbar und plausibel sind. Das ist keine behördliche Prüfung und keine Garantie für die Zulässigkeit einer konkreten Beförderung.
- Das Unternehmen bleibt für Genehmigungen, Versicherungen, Fahrerqualifikation, Fahrzeugzulassung, Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten sowie Kabotage-, Entsende-, Steuer- und sonstige Transportvorschriften verantwortlich.
4. Fahrer und Subunternehmer
- Der Unternehmensinhaber kann Fahrerkonten einladen und Zuordnungen beenden. Das Unternehmen verantwortet Auswahl, Eignung, Einweisung und Überwachung seiner Fahrer.
- Das Unternehmen ist allein für Arbeits-, Mindestlohn-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnispflichten gegenüber Beschäftigten und sonstigen eingesetzten Personen verantwortlich. Subunternehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies mit dem Kunden vereinbart und rechtlich zulässig ist; das Unternehmen haftet für sie wie für eigenes Verhalten.
- Eine beendete Zuordnung beendet aktive Sitzungen. Eine bereits übernommene Fahrt bleibt dem Unternehmen und Fahrer zugeordnet, bis sie abgeschlossen, vor Fahrtbeginn ordnungsgemäß freigegeben oder nach Meldung durch Bexongo administrativ gelöst wird.
5. Dispositionssitze
Der Unternehmensinhaber darf Disponenten per E-Mail einladen und nur die erforderlichen Rechte vergeben. Disponenten handeln für das Unternehmen; eine in ihrem Namen für einen Fahrer übernommene Fahrt verpflichtet das Unternehmen. Rechte sind unverzüglich zu entziehen, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Ein Dispositionssitz darf ohne ausdrückliche Berechtigung keine weiteren Sitze oder Berechtigungen verwalten.
6. Fahrzeuge
- Ein Fahrzeug muss mit Kennzeichen, Zulassungsnummer, Typ, Fotos und geforderten Unterlagen erfasst und freigegeben sein. Das Unternehmen bestätigt Eigentum oder eine wirksame Nutzungsberechtigung und stellt Versicherung, Verkehrs- und Betriebssicherheit sicher.
- Die Übertragung eines Fahrzeugs zwischen Unternehmen erfolgt ausschließlich über den in Bexongo vorgesehenen Abgabe- bzw. Prüfprozess. Eine Übertragung während einer zugeordneten offenen Fahrt ist ausgeschlossen. Bis zur bestätigten Übertragung bleibt das bisherige Unternehmen verantwortlich; nach Bestätigung darf nur das neue berechtigte Unternehmen das Fahrzeug verwenden.
7. Fahrten und Vertragsmodell
Für Übernahme, Durchführung, Standortfreigabe, Zustellnachweise, Bewertungen und Beschwerden gelten die Fahrer-AGB. Der Beförderungsvertrag entsteht ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, als das das übernehmende Fahrerkonto auftritt. Das Unternehmen stellt dem Kunden den vereinbarten Fahrtpreis in Rechnung und erhält ihn direkt außerhalb von Bexongo. Bexongo ist weder Partei noch Zahlungsdienstleister für diesen Fahrtpreis.
8. Abonnement
Jedes Fahrerkonto, das Fahrten übernehmen kann, benötigt ein eigenes aktives Abonnement. Ein Abonnement des Unternehmensinhabers deckt weitere Fahrerkonten nicht automatisch ab. Es gelten Abschnitt 9 der Fahrer-AGB und „Abonnement, Abrechnung und Kündigung“.
9. Datenschutz und Fahrerdaten
Bexongo und das Transportunternehmen sind für ihre jeweiligen eigenen Verarbeitungszwecke eigenständig Verantwortliche. Bexongo verarbeitet Daten zur Bereitstellung, Sicherheit und Regelung des Marktplatzes; das Unternehmen verarbeitet Mitarbeiter-, Dispositions- und Fahrerdaten für seine Beschäftigungs-, Einsatz- und Transportzwecke. Das Unternehmen informiert seine Fahrer und Disponenten nach Art. 13/14 DSGVO, stellt eine Rechtsgrundlage sicher und beschränkt Zugriffe. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung entsteht nicht allein durch die Plattformnutzung; für eine zusätzliche Verarbeitung ausschließlich nach Weisung des Unternehmens wäre vorab eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
10. Sperrung, Schließung und offene Fahrten
- Das Unternehmen kann geschlossen werden, wenn keine Fahrt offen ist. Dispositionssitze verlieren mit der Schließung den Zugang. Offene Fahrten bleiben zugeordnet und sind abzuschließen oder vor Beginn ordnungsgemäß freizugeben; andernfalls entscheidet Bexongo nach einer Problemmeldung über die technische Behandlung.
- Bexongo kann bei fehlenden oder abgelaufenen Unterlagen, Rechts- oder Vertragsverstößen, falschen Angaben, Sicherheitsrisiken oder konkretem Missbrauchsverdacht Funktionen beschränken, das Unternehmen sperren oder aus wichtigem Grund kündigen. Soweit kein sofortiger Schutzbedarf besteht, werden Grund und angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe gegeben. Der für die sichere Beendigung oder Klärung offener Fahrten notwendige Zugriff bleibt bestehen oder Bexongo übernimmt die administrative Klärung.
- Aufbewahrung und Datenexport richten sich nach der Datenschutzerklärung.
11. Haftung, Freistellung und Versicherung
- Bexongo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, zwingende Produkthaftung und ausdrückliche Garantien. Bei leichter Fahrlässigkeit bezüglich wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.
- Das Unternehmen haftet gegenüber Kunde und Dritten für die Beförderung, eingesetzte Fahrer und Subunternehmer, Fahrzeuge, Ladung, Genehmigungen und die Einhaltung aller Transportvorschriften. Es stellt Bexongo von berechtigten Drittansprüchen frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, außer soweit Bexongo mitverantwortlich ist.
- Vor Übernahme einer Fahrt muss eine gesetzlich erforderliche und dem Verkehrs- und Ladungsrisiko angemessene Verkehrshaftungs- und sonstige Pflichtversicherung bestehen. Nachweise sind auf Verlangen und bei jeder Erneuerung vorzulegen; Wegfall oder Einschränkung des Schutzes ist unverzüglich mitzuteilen.
12. Änderungen und Schlussbestimmungen
Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail oder im Konto angekündigt. Der Unternehmensinhaber kann widersprechen und vor Inkrafttreten kündigen; zwingende Rechts- oder dringende Sicherheitsänderungen können früher gelten. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Kaufleute und öffentlich-rechtliche Rechtsträger Köln. Rechtserhebliche Mitteilungen sind an info@bexongo.com oder über https://bexongo.com/contact zu senden.
Fassung: 1.0 · In Kraft ab: 20. Oktober 2026