AGB · Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

Fassung
1.0
In Kraft seit
Zuletzt geändert
Prüfsumme des Textes (SHA-256)
64dada4e8b56a420…

1. Anbieter, Geltungsbereich und Sprache

  1. Anbieter der Plattform „Bexongo“ ist Bexongo Technologies, Einzelunternehmen, Inhaber Sadi Mammadli, Teutonenstraße 19, 51149 Köln, Deutschland („Bexongo“, „wir“).
  2. Diese AGB gelten für Unternehmen, die über Website, Kundenportal oder Bexongo-App Transportfahrten („Fahrten“) einstellen. Für Fahrerkonten und Transportunternehmen gelten eigene AGB.
  3. Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung.

2. Ausschließlich B2B; Vertretungsbefugnis

  1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigen Sie, in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und das angegebene Unternehmen wirksam vertreten zu dürfen.
  2. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB dürfen kein Konto eröffnen. Eine falsche Erklärung berechtigt Bexongo zur sofortigen Sperrung oder Kündigung; der Nutzer ersetzt Bexongo den Schaden, der schuldhaft durch die Falschangabe entsteht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3. Konto, Team und Sicherheit

  1. Sie geben vollständige und richtige Kontaktdaten an und halten diese aktuell.
  2. Der Kontoinhaber kann Teammitglieder als Eigentümer, Disponent oder Betrachter einladen. Handlungen eines Teammitglieds werden dem Konto zugerechnet. Ein Betrachter kann lesen, aber keine Fahrt einstellen, stornieren oder bewerten und keine Nachricht senden.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Informieren Sie uns unverzüglich bei Missbrauchsverdacht. Eine Passwortänderung beendet die übrigen Sitzungen.

4. Rolle von Bexongo und Beförderungsvertrag

  1. Bexongo stellt einen technischen B2B-Marktplatz bereit. Der Kunde beschreibt eine Fahrt, legt den Fahrtpreis fest und veröffentlicht sie; ein geeignetes Fahrerkonto kann sie übernehmen. Es gibt kein Bieterverfahren und Bexongo erhebt keine Provision auf den Fahrtpreis.
  2. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen zustande, als das das übernehmende Fahrerkonto auftritt. Dieses Unternehmen stellt dem Kunden den Fahrtpreis in Rechnung; die Parteien zahlen und rechnen unmittelbar außerhalb von Bexongo ab.
  3. Bexongo wird nicht Partei des Beförderungsvertrags, übernimmt keine Beförderung, handelt nicht als Frachtführer oder Spediteur und nimmt keine Zahlung des Fahrtpreises entgegen. Bexongo vertritt keine Vertragspartei und gibt keine Garantie für die Durchführung einer Fahrt.
  4. Die Prüfung von Angaben und Unterlagen durch Bexongo ist eine Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung eingereichter Informationen, keine behördliche, rechtliche oder versicherungsrechtliche Bestätigung.

5. Fahrerkonten, Fahrzeuge und Unterlagen

Ein Fahrerkonto kann eine Fahrt nur übernehmen, wenn das auftretende Unternehmen erfasst ist, die geforderten Unterlagen den im System hinterlegten Prüfstatus haben, ein freigegebenes Fahrzeug der passenden Klasse vorhanden und das für dieses Fahrerkonto erforderliche Abonnement aktiv ist. Dem Kunden werden zu einer übernommenen Fahrt die für die Durchführung erforderlichen Angaben angezeigt.

6. Einstellen, Übernahme und Durchführung

  1. Sie beschreiben Abhol- und Zustellorte, Zwischenstopps, Ladung, Gewicht, Maße, Fahrzeugklasse, Zeitfenster, besondere Anforderungen und Preis vollständig und wahrheitsgemäß.
  2. Eine veröffentlichte Fahrt wird geeigneten Fahrerkonten angezeigt. Mit der Übernahme wird sie dem Fahrerkonto zugewiesen und die Parteien werden benachrichtigt.
  3. Der Statusverlauf wird im System dokumentiert. Fotos, Unterschrift und Notizen können als Zustellnachweis gespeichert werden.
  4. Eine noch nicht übernommene Fahrt kann der Kunde sofort stornieren. Nach der Übernahme wird eine Stornierung als Antrag bzw. Streitfall erfasst; die Zuweisung bleibt bis zur Entscheidung durch Bexongo oder einer Einigung der Parteien bestehen. Ein Fahrer kann die Fahrt nur vor Beginn mit Begründung freigeben; sie wird dann erneut veröffentlicht. Nach Beginn ist ein Problem zu melden und über den Streitfallprozess zu klären. Nicht übernommene Fahrten laufen zu dem vom Kunden eingestellten Ablaufzeitpunkt ab. Etwaige Ansprüche aus einer Stornierung bestehen ausschließlich zwischen den Parteien des Beförderungsvertrags.
  5. Während einer laufenden Fahrt kann der Kunde die zuletzt gemeldete Position mit Altersangabe sehen, wenn der Fahrer die Standortfreigabe eingeschaltet hat. Dies ist keine Echtzeitüberwachung und keine garantierte Ankunftszeit.

7. Verbotene Ladung und Pflichten des Kunden

  1. Verboten sind insbesondere rechtswidrige oder gestohlene Güter, Waffen, Munition und Explosivstoffe, illegale Drogen, Menschen, nicht genehmigte Gefahrgüter, Abfälle oder kontrollierte Stoffe, Bargeld und übertragbare Wertpapiere sowie Güter, deren Beförderung, Ein- oder Ausfuhr gegen Sanktionen, Embargos oder Genehmigungspflichten verstößt. Tiere, temperaturgeführte Güter, Arzneimittel und andere besonders regulierte Ladung dürfen nur eingestellt werden, wenn die Plattformkategorie dies ausdrücklich unterstützt und alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
  2. Sie sorgen für sichere Verpackung, zutreffende Gewichts- und Maßangaben, zugängliche Orte sowie die notwendigen Begleitpapiere und Genehmigungen.

8. Bewertungen, Nachrichten, Beschwerden und Streitigkeiten

  1. Bewertungen müssen sachlich, wahr und auf die konkrete Fahrt bezogen sein.
  2. Rechtswidrige, beleidigende oder bedrohende Kommunikation kann gemeldet und eingeschränkt werden.
  3. Bexongo dokumentiert Beschwerden, sichert Plattformnachweise und kann zwischen den Parteien vermitteln oder über die weitere technische Behandlung einer Fahrt entscheiden. Bexongo entscheidet nicht abschließend über zivilrechtliche Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag. Für die Beförderungsleistung, erforderliche Genehmigungen und ausreichenden Versicherungsschutz haftet das ausführende Unternehmen nach Vertrag und Gesetz; Ansprüche sind grundsätzlich unmittelbar gegen dieses Unternehmen geltend zu machen.

9. Entgelt

Kundenkonto und Einstellen von Fahrten sind kostenfrei. Bexongo erhebt keine Provision oder Gebühr auf den Fahrtpreis. Eine künftige Einführung eines Kundenentgelts erfordert eine gesonderte Vereinbarung und gilt nicht rückwirkend.

10. Sperrung, Kündigung und laufende Fahrten

  1. Sie können das Konto in den Einstellungen löschen. Solange eine Fahrt offen ist, muss sie zuerst abgeschlossen oder ordnungsgemäß beendet werden.
  2. Bexongo kann bei Rechtsverstößen, erheblichen Vertragsverletzungen, falschen Angaben, Sicherheitsrisiken oder konkretem Missbrauchsverdacht Funktionen beschränken, das Konto sperren oder aus wichtigem Grund kündigen. Soweit nicht ein sofortiges Handeln zum Schutz von Nutzern, Daten oder Plattform erforderlich ist, erhält der Nutzer eine Begründung und angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe.
  3. Bei einer Sperrung bleibt der für die sichere Beendigung oder Klärung offener Fahrten notwendige Zugriff bestehen oder Bexongo übernimmt die administrative Klärung. Nach Beendigung gelten die Speicherregeln der Datenschutzerklärung.

11. Verfügbarkeit und Rechte

  1. Bexongo schuldet keinen bestimmten Verfügbarkeitsgrad. Geplante Wartung wird soweit möglich angekündigt; zwingende Sicherheitsarbeiten können sofort erfolgen.
  2. Bexongo darf den Dienst weiterentwickeln, solange die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt.
  3. Software, Marken und Plattforminhalte bleiben Eigentum von Bexongo oder der Rechteinhaber. Gewährt wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer. Unbefugtes automatisiertes Auslesen, Reverse Engineering und Teilen von Zugängen sind untersagt.

12. Haftung und Freistellung

  1. Bexongo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Bexongo haftet nicht für die Beförderungsleistung, Ladungsschäden, Verspätungen oder Zahlungspflichten aus dem Vertrag zwischen Kunde und ausführendem Unternehmen, soweit Bexongo den Schaden nicht selbst nach Absatz 1 oder 2 verursacht hat.
  4. Der Kunde stellt Bexongo von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser AGB, rechtswidriger Ladung oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen; dies gilt nicht, soweit Bexongo den Anspruch mitverursacht hat.

13. Änderungen

Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder im Konto angekündigt. Der Nutzer kann bis zum Inkrafttreten widersprechen und kündigen. Dringende Änderungen aufgrund zwingenden Rechts oder eines erheblichen Sicherheitsrisikos dürfen früher gelten; die Gründe werden mitgeteilt. Eine zustimmungspflichtige Fassung muss vor weiterer Nutzung im Konto angenommen werden.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand.
  3. Rechtserhebliche Mitteilungen an Bexongo sind an info@bexongo.com oder über https://bexongo.com/contact zu senden.
  4. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.

Fassung: 1.0 · In Kraft ab: 20. Oktober 2026

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