AGB · Fahrer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrer
- Fassung
- 1.0
- In Kraft seit
- Zuletzt geändert
- Prüfsumme des Textes (SHA-256)
5f01f60358ebf497…
1. Anbieter, Geltungsbereich und Sprache
- Anbieter der Plattform „Bexongo“ ist Bexongo Technologies, Einzelunternehmen, Inhaber Sadi Mammadli, Teutonenstraße 19, 51149 Köln, Deutschland („Bexongo“, „wir“).
- Diese AGB gelten für Fahrerkonten im Fahrerportal und in der Bexongo-App. Das Fahrerkonto wird von der Person geführt, die Fahrten selbst als Einzelunternehmer oder für das angegebene Transportunternehmen ausführt. Für Unternehmen mit mehreren Fahrern oder Disponenten gelten zusätzlich die AGB für Transportunternehmen.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung.
2. Ausschließlich B2B
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Auch ein unabhängiger Fahrer muss gewerblich oder selbständig beruflich handeln. Verbraucher dürfen kein Fahrerkonto eröffnen. Eine falsche Erklärung berechtigt Bexongo zur sofortigen Sperrung oder Kündigung; der Nutzer ersetzt den schuldhaft verursachten Schaden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Konto und Sicherheit
Das Konto ist persönlich. Angaben müssen richtig und aktuell sein; Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Missbrauchsverdacht ist sofort zu melden. Eine Passwortänderung beendet die übrigen Sitzungen.
4. Rolle von Bexongo und Beförderungsvertrag
- Bexongo zeigt passende Fahrten in der Nähe zum vom Kunden festgelegten Preis. Es gibt kein Bieten und Bexongo behält keinen Anteil des Fahrtpreises ein.
- Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen zustande, als das das Fahrerkonto auftritt. Dieses Unternehmen stellt dem Kunden den Fahrtpreis in Rechnung; die Parteien rechnen direkt außerhalb von Bexongo ab.
- Bexongo ist nicht Partei, Frachtführer, Spediteur, Vertreter oder Zahlungsdienstleister des Beförderungsvertrags und garantiert dessen Durchführung nicht.
5. Voraussetzungen für die Übernahme
Eine Fahrt kann erst übernommen werden, wenn das auftretende Unternehmen erfasst ist, die erforderlichen Fahrer-, Unternehmens- und Fahrzeugunterlagen den notwendigen Prüfstatus haben, mindestens ein freigegebenes Fahrzeug der passenden Klasse vorhanden ist und für dieses Fahrerkonto ein aktives Abonnement besteht. Die Bexongo-Prüfung ist eine Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung eingereichter Angaben, keine behördliche Erlaubnis. Fahrer und Unternehmen bleiben insbesondere für Fahrerlaubnis, Qualifikation, Zulassung, Verkehrshaftungsversicherung, Ladungssicherung, Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage-, Entsende-, Steuer- und Genehmigungspflichten verantwortlich. Plattformhinweise sind keine Rechtsberatung.
6. Übernahme und Durchführung
- Mit der Übernahme verpflichtet sich das auftretende Unternehmen gegenüber dem Kunden zur vertragsgemäßen Durchführung. Der Fahrer meldet Statusschritte wahrheitsgemäß und hinterlegt verlangte Zustellnachweise.
- Vor Beginn darf der Fahrer eine Fahrt nur mit Angabe eines wahrheitsgemäßen Grundes freigeben; sie wird erneut veröffentlicht. Nach Beginn darf sie nicht einseitig freigegeben werden. Ein Problem ist unverzüglich über die Plattform zu melden und bis zur Einigung oder Entscheidung durch Bexongo sicher zu behandeln. Wiederholte oder missbräuchliche Freigaben können zur Einschränkung des Kontos führen.
- Standortfreigabe ist freiwillig. Ist sie während einer Fahrt eingeschaltet und die Geräteberechtigung erteilt, übermittelt die App Koordinaten, Genauigkeit, Geschwindigkeit und Richtung, gegebenenfalls im Hintergrund. Kunde und berechtigte Disponenten sehen die letzte Position und deren Alter sowie den Fahrtverlauf. Außerhalb einer laufenden Fahrt wird kein Standort übermittelt; die Freigabe kann jederzeit beendet werden.
- Verbotene, gefährliche oder genehmigungspflichtige Ladung darf nur befördert werden, wenn Beförderung und Plattformkategorie zulässig und alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind. Anderenfalls darf die Fahrt nicht übernommen werden bzw. ist sie vor Beginn freizugeben.
7. Bewertungen, Kommunikation und Beschwerden
Bewertungen müssen sachlich und fahrtbezogen sein. Rechtswidrige, beleidigende oder bedrohende Nachrichten können gemeldet und eingeschränkt werden. Bexongo dokumentiert Beschwerden, sichert Plattformnachweise und kann vermitteln oder den technischen Status einer Fahrt entscheiden, bestimmt jedoch nicht abschließend zivilrechtliche Ansprüche. Das ausführende Unternehmen bleibt für Beförderung und ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
8. Unternehmen, Disponenten und weitere Fahrer
Wer ein Transportunternehmen führt, kann berechtigte Disponenten einladen und weitere Fahrerkonten zuordnen. Dafür gelten zusätzlich die AGB für Transportunternehmen. Die Berechtigungen jedes Sitzes sind zu begrenzen und aktuell zu halten.
9. Abonnement, Preis, Laufzeit und Kündigung
- Für die Übernahme von Fahrten ist pro Fahrerkonto ein aktives Abonnement erforderlich. Zum Start wird Bexongo Team für 99 EUR pro Monat angeboten. Eine gesetzlich anfallende Umsatzsteuer wird vor dem Kauf berechnet und ausgewiesen. „Bexongo Plus“ wird zum Start nicht angeboten.
- Website-Abonnements werden über Stripe bezahlt und verlängern sich jeweils um einen Monat, bis sie zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Zahlungsmittel, Rechnungen und Kündigung werden im Portal verwaltet. Eine vorgemerkte Kündigung kann bis zum Periodenende widerrufen werden.
- Wird das Abonnement in der App über Apple App Store oder Google Play angeboten und gekauft, gelten für Kauf, Verlängerung, Kündigung und Erstattung zusätzlich die Bedingungen und Verfahren des jeweiligen Stores. Store-Abonnements müssen im Store verwaltet werden; Bexongo kann sie nicht selbst kündigen oder erstatten.
- Für Website-Abonnements werden bestätigte Doppelabbuchungen und Abrechnungsfehler erstattet. Bei einer von Bexongo zu vertretenden erheblichen Dienststörung kann Bexongo anteilig erstatten; sonstige Kulanz bleibt eine Einzelfallentscheidung. Kündigung allein begründet keine Erstattung der bereits begonnenen Periode. Da das Angebot ausschließlich B2B ist, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
- Scheitert eine Website-Zahlung, informiert Bexongo per E-Mail. Stripe kann die Zahlung nach dem im Checkout bzw. Kundenportal angezeigten Einzugsplan erneut versuchen. Sobald das Abonnement den Status „überfällig“, „unbezahlt“, „gekündigt“ oder „abgelaufen“ hat, ruht die Berechtigung zur Übernahme neuer Fahrten; nach bestätigtem Zahlungseingang wird sie wiederhergestellt.
- Ergänzend gilt das Dokument „Abonnement, Abrechnung und Kündigung“.
10. Sperrung, Kündigung und offene Fahrten
Das Konto kann gelöscht werden, sobald keine Fahrt offen ist. Bexongo kann bei abgelaufenen oder fehlenden Unterlagen, Rechts- oder Vertragsverstößen, falschen Angaben, Sicherheitsrisiken oder konkretem Missbrauchsverdacht den Arbeitszugang beschränken oder das Konto sperren bzw. aus wichtigem Grund kündigen. Sofern kein sofortiger Schutzbedarf besteht, werden Grund und angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe gegeben. Eine laufende Fahrt wird nicht allein durch die Sperrung beendet; der für sichere Durchführung oder Klärung nötige Zugriff bleibt bestehen oder Bexongo übernimmt die administrative Klärung.
11. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung erläutert insbesondere Unterlagenprüfung, Standortdaten, Empfänger und Speicherfristen. Sie ist keine Vertragsbedingung.
12. Verfügbarkeit und Rechte
Bexongo schuldet keinen bestimmten Verfügbarkeitsgrad. Wartung wird soweit möglich angekündigt; dringende Sicherheitsarbeiten können sofort erfolgen. Der Dienst darf unter Erhalt seiner Kernleistung weiterentwickelt werden. Software, Marken und Inhalte bleiben geschützt; gewährt wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
13. Haftung und Freistellung
Bexongo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, zwingende Produkthaftung und ausdrückliche Garantien. Bei leichter Fahrlässigkeit bezüglich wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Bexongo haftet nicht für die Beförderungsleistung oder Pflichten zwischen Kunde und ausführendem Unternehmen, soweit Bexongo den Schaden nicht selbst nach diesen Regeln verursacht hat. Fahrer und Unternehmen stellen Bexongo von berechtigten Drittansprüchen frei, die auf ihrer schuldhaften Pflichtverletzung, rechtswidriger Beförderung oder unrichtigen Angabe beruhen, außer soweit Bexongo mitverantwortlich ist.
14. Änderungen
Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail oder im Konto angekündigt. Der Nutzer kann widersprechen und vor Inkrafttreten kündigen. Zwingende Rechts- oder dringende Sicherheitsänderungen können früher gelten, wobei die Gründe mitgeteilt werden. Zustimmungspflichtige Fassungen müssen vor weiterer Nutzung angenommen werden.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Rechtserhebliche Mitteilungen sind an info@bexongo.com oder über https://bexongo.com/contact zu senden. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung: 1.0 · In Kraft ab: 20. Oktober 2026